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Richtlinien zur Aufnahme in der Alpinistengilde

Die Alpinistengilde ist eine selbständige Fachgruppe innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Bergsteigen des Gesamtvereines Naturfreunde Österreich. In ihr sollen alle jene Mitglieder erfaßt werden, die überdurchschnittliche alpine Leistungen erbringen.

Aufbau der Gilde:

In Bundesländern mit mindestens 5 Gildemitgliedern ist eine Landesgildegruppe zu bilden. Die Mitglieder der Landesgildegruppe wählen aus ihrer Mitte den Landesreferenten, einen Stellvertreter und ein weiteres Mitglied als Landesgildeausschuß. Der Landesgildereferent - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter - soll stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Landesausschusses sein.

 

Die Landesreferenten wählen den Bundesgildeausschuß, der sich aus dem Bundesreferenten und 2 weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Der Bundesgildereferent vertritt als stimmberechtigtes Mitglied die Alpinistengilde im Bundesausschuß. Er hat informierend, koordinierend und motivierend tätig zu sein und die Verbindung zur Bundesorganisation herzustellen.

 

Der Landes- bzw. Bundesgildeausschuß tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

 

Zweck der Gilde:

Zweck der Gilde ist die Erfassung jener Naturfreunde-Mitglieder, die selbständig schwierige Bergfahrten ausführen oder besondere Leistungen in vortragender, schriftstellerischer bzw. wissenschaftlicher Hinsicht erbringen, wenn damit eine Verbindung zum Alpinismus hergestellt werden kann.

 

Innerhalb der Alpinistengilde sollen bergsteigerische Aktivitäten (Expeditionen) ideel und finanziell gefördert werden. Dabei sind aber die Belange des Natur- und Umweltschutzes weitgehend zu berücksichtigen. Eine wesentliche Aufgabe der Gilde ist die Information und fachliche Beratung der Natufreunde-Mitglieder in alpinen Angelegenheiten.

 

Mitgliederaufnahme:

Die Alpinistengilde besteht nur aus ordentlichen Mitgliedern ohne zahlenmäßige Begrenzung. Der (die) Aufnahmewerber(in) muß Mitglied der Naturfreunde und zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiv im Sinne des Absatzes 3 dieser Richtlinien sein. Zu diesem Zweck sind im Aufnahmeansuchen die ausgeführten Bergfahrten bzw. die vortragende, schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit anzuführen. Das Ansuchen ist beim Landes-AG-Referenten einzubringen. Über die Aufnahme entscheidet der Landesgildeausschuß mit Mehrheit. Bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung gilt der (die) Bewerber(in) als Anwärter(in). Vom Landesgildeausschuß kann aber auch eine längere Anwartschaft festgelegt werden. Von den Entscheidungen der Landesgildeausschüsse ist das Bundesgildereferat in Kenntnis zu setzen. In Ländern ohne Landesgildegruppen bzw. keinem Landesgildeausschuß ist das Aufnahmeansuchen dem Landesbergsteigerreferenten zu übermitteln, der es dem Bundesgildeausschuß zur Entscheidung vorlegt.

 

In der Alpinistengilde können auch Naturfreunde-Mitglieder aus Ländern der NFI aufgenommen werden, wenn sie die sonstigen Anforderungen dieser Richtlinien erfüllen. Gehören solche Bewerber(innen) einer Landesorganisation an, dann entscheidet über die Aufnahme der Landesgildeausschuß, in allen übrigen Fällen der Bundesgildeausschuß.

 

Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft zur Alpinistengilde endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Streichung.

 

Verstößt ein Mitglied grob gegen die Gildeinteressen, so kann vom Landes- bzw. Bundesgildeausschuß ein Ausschluß vorgenommen werden.

 

Eine Streichung hat zu erfolgen, wenn die Mitgliedschaft zu den Naturfreunden aufgelöst wird oder die sonstigen Pflichten (Berichterstattung, Beitragszahlung) beharrlich unterbleiben.

 

Pflichten der Mitglieder:

Jedes Mitglied hat jährlich termingerecht einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und den Gildebeitrag des jeweiligen Landes zu entrichten.

 

Rechte der Mitglieder:

Zusätzliche Informationen über alpine Belange des Vereins sowie Fortbildungsmöglichkeiten für AG-Mitglieder, die ihre Aktivitäten termingerecht nachweisen. Auch sind Gildemitglieder bei Auslandsbergfahrten bzw. Expeditionen hinsichtlich der Berücksichtigung und finanzieller Unterstützung zu bevorzugen.

 

Mitgliedern, die aus Alters- bzw. Gesundheitsgründen keine oder nur mehr eine eingeschränkte bergsteigerische Tätigkeit ausüben können, bleibt die Mitgliedschaft gewahrt, solange die übrigen Pflichten erfüllt werden.

 

Weitere Informationen

Kontakt

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